Ermittlungen zu Wiederbeschaffungswerten

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Wert eines gleichartigen Fahrzeuges. Dies Betrifft Ausstattung, Laufleistung, Motorisierung etc.
Der Wiederbeschaffungswert liegt meist ca. 20% bis 25% höher als der Zeitwert den man beim Verkauf erzielen würde.
Bei Unfallgutachten wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt um im Falle eines Totalschadens den angemessenen Preis der Versicherung mitzuteilen, welcher erstattet werden muss.