Nachbesichtigung

Um den Auszahlungsbetrag nach einem Unfall möglichst klein zu halten, ist die gegnerische Verischerung daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu kalkulieren. In seltenen Fällen auch möglichst hoch, da ein Totalschaden unter Umständen günstiger ist. In jedem Fall ist ein Gutachter, der von einer Versicherung beauftragt wurde daran interessiert im Sinne seines Auftraggebers zu handeln.

Hat nun ein Geschädigter einen eigenen Gutachter beauftragt, kann es passieren, dass die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung verlangt. Wer dem zustimmt, muss damit rechnen, dass die Kalkulation im Prüfbericht des zweiten Gutachters viel geringer ausfällt und die Versicherung das erste Gutachten nicht anerkennen will. Und plötzlich bekommt der Geschädigte nicht nur für den Schaden weniger ausbezahlt, sondern bleibt unter Umständen sogar auf den Kosten für den eigens beauftragten Gutachter sitzen.

Was viele nicht wissen, ist die Tatsache, dass so einer Nachbesichtigung gar nicht zugestimmt werden muss. Sie haben das Recht einen eigenen, UNABHÄNGIGEN Gutachter zu beauftragen. Einer Nachbesichtigung dürfen und sollten Sie widersprechen. Ein guter Anwalt wird sie diesbezüglich gut beraten. Dieser muss übrigens auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen.

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