Ordnungswiedrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist quasi so etwas wie der kleine Bruder der Straftat. Für eine Ordnungswidrigkeit werden keine Strafen verhängt, sondern nur Geldbußen. Im Verkehrsrecht stellt zum Beispiel das Misachten einer roten Ampel als Fußgänger eine Ordnungswidrigkeit dar, was mit 5 € Bußgeld geahndet wird.