Porsche-Urteil

Das Porsche-Urteil ist für die fiktive Abrechnung von grundlegender Bedeutung. Es handelt sich um ein Urteil, das am 29. April 2003 gesprochen wurde und seit dem immer wieder von Gerichten bestätigt wird. Es ging um die Frage, ob eine Schadenskalkulation sich an den mittleren, ortsüblichen Stundensätzen orientieren muss, oder ob der Geschädigte das Recht hat die Stundensätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt fiktiv abzurechnen. Das Gericht entschied für den Geschädigten. Sie müssen sich daher im Schadensfall von der gegnerischen Versicherung nicht an eine günstigere Werkstatt verweisen lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie Ihr Fahrzeug auch in der Vergangenheit immer in einer Vertragswerkstatt warten und ggf. reparieren ließen. Dies können Sie mit Ihrem gepflegten Scheckheft nachweisen, welches Sie dem Gutachter direkt vorlegen sollten.

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