Reparaturbestätigung 2

Eine Reparaturbestätigung benötigen Sie dann, wenn Sie den Ihnen entstandenen Schaden fiktiv abgerechnet haben, jedoch auch den Nutzungsausfall geltend machen wollen. Dieser wird von der gegnerischen Versicherung nämlich nur bezahlt, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wurde. Die Rechnung für die Reparatur zählt dann bereits als Nachweis.

Wenn Sie jedoch Ihr Auto selbst repariert haben, oder dies günstig von einem Bekannten erledigt wurde, müssen Sie der Versicherung nachweisen, dass diese Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Manchmal reicht es, Fotos von dem reparierten Wagen vorzuweisen (am besten mit einer aktuellen Tageszeitung um das Datum zu dokumentieren). Doch nicht immer lassen sich die Versicherungen davon überzeugen. Dann können Sie eine Reparaturbestätigung von Ihrem unabhängigen Gutachter erstellen lassen. Jedoch müssen Sie damit rechnen, dass die Kosten hierfür nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

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