Teilschuld

Die Schuldfrage ist nicht bei allen Verkehrsunfällen eindeutig zu klären. Bei einem Auffahrunfall ist nicht zwingend der Hintermann alleine Schuld. Wenn Sie als Voranfahrender grundlos abruppt abgebremst haben, wird Ihnen eine Teilschuld zugesprochen. Eine Teilschuld an einem Unfall tragen Sie zum Beispiel auch dann, wenn Ihr Auto beschädigt wurde, während Sie in zweiter Reihe geparkt haben. Ebenso wenn Ihr Fahrzeug zu weit über den Bürgersteig ragt und von einer vorbeigehenden Person beschädigt wurde, werden Sie mit zur Verantwortung gezogen. Dieser Umstand ist also gar nicht selten.

Der Anteil, den Sie am Schaden tragen, wird zwischen Ihrer Versicherung und der des Gegners ausgehandelt. Bei Unstimmigkeiten werden Gerichte für die Entscheidung herangezogen. Gelegentlich wird auch ein KFZ-Sachverständiger beauftragt um den Unfallhergang zu rekonstruieren.