In der Straßenverkehrsordnung unter §9 werden die Pflichten beim Abbiegen genau definiert. Als Autofahrer haben Sie beim Erwerb Ihres Führerscheins gelernt, welchen Regeln beim Abbiegen zu folgen ist.
Dass Sie den Abbiegevorgang rechtzeitig mit dem Blinker anzeigen müssen, sollte Ihnen bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein. Auch, dass entgegenkommende Verkehrsteilnehmer Vorrang haben, sollte Ihnen nicht neu sein. Und hoffentlich denken Sie ebenfalls daran sich beim rechts abbiegen möglichst weit rechts einzuordnen, sowie beim links abbiegen entsprechend möglichst weit links.
Aber ist Ihnen auch bewusst, dass Sie sich nicht „blindlings“ auf einen grünen Abbiegepfeil verlassen dürfen? Selbst wenn Sie vor einem Unfall eindeutig grünes Licht beim fahren hatten, kann Ihnen eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn Sie einen Nachzügler im Gegenverkehr übersehen haben.
Es sollte sowieso in Ihrem eigenen Interesse sein, den Verkehr um Sie herum immer gut im Blick zu haben. Leider kann man sich nicht darauf verlassen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer regelkonform verhalten. Eine umsichtige Fahrweise ist also immer empfehlenswert.
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