Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten wird bei sogenannten Bagatellschäden benötigt. Die bedeutet das eine Schadenshöhe von 750€ nicht überschritten wird. Da eine gesetzlich vorgeschriebene Schadensminderungspflicht herrscht, wird in diesem Fall ein vollumfängliches Unfallgutachten und die dazugehörigen Kosten nicht erstattet.