Anscheinsbeweis

Beweise spielen bei der Aufklärung von Straftaten eine große Rolle. Zur Wahrheitsfindung werden unter Anderem Augenzeugen befragt, oder Fotos und Videoaufzeichnungen gesichtet. In manchen Fällen gibt es aber weder das Eine, noch das Andere. Unter Umständen steht dann Aussage gegen Aussage.

Für häufig wiederkehrende Geschehensabläufe gibt es Erfahrungswerte, die ebenfalls zur Entscheidungsfindung beitragen können. Um einen sogenannten Anscheinsbeweis handelt es sich dann, wenn eine bestimmte Ausgangssituation erfahrungsgemäß zu einem bestimmten Geschehensablauf führt.

Vor allem bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr kommt der Anscheinsbeweis häufig zum Einsatz. So wird bei einem Auffahrunfall grundsätzlich angenommen, dass Sie der Schädiger sind, wenn Sie im vorderen Auto saßen. Sollte Ihnen der Vordermann beim Rückwärtsfahren aufgefahren sein, müssen Sie dies erst beweisen um als Geschädigter anerkannt zu werden. Bei einem Unfall an einer Kreuzung, wird davon ausgegangen, dass Sie als Vorfahrtsberechtigter unschuldig sind. Der Unfallgegner müsste dann erst beweisen, dass Sie ihn zum Beispiel zuerst vorbei gewunken haben und dann aufgefahren sind. Ganz kritisch verhält es sich auch, wenn Sie unter Alkoholeinfluss gefahren sind. Auch hier wird davon ausgegangen, dass selbst Mengen weit unter der zulässigen Promillegrenze Ihre Fahrtüchtigkeit eingeschränkt haben. In dem Fall erhalten Sie mindestens eine Teilschuld.

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