Von einem Bagatellschaden wird gesprochen, wenn bei einem Verkehrsunfall nur ein Blechschaden entstanden ist, der einen bestimmten Reparaturwert nicht überschreitet. Dieser Wert liegt bei Fahrzeugen in etwa um die 700 Euro.
VIDEO ZU EINEM BAGATELLSCHADEN
Ein Bagatellschaden ist schnell passiert. Oft kommt es beim Rangieren auf Parkplätzen zu kleinen Remplern. Sie müssen als Verursacher nicht einmal selbst in einem Auto sitzen. Als Fahrradfahrer kann es Ihnen zum Beispiel passieren, dass Ihr Rad versehentlich gegen ein Auto fällt, weil es windig ist. Oder Sie drücken sich als Fußgänger zwischen zwei parkenden Autos hindurch und verkratzen dabei ausversehen mit Ihrem Reisverschluss den Lack. Diese Schäden sind nicht dramatisch, dennoch dürfen Sie nicht einfach weiterziehen. Sie sind als Schädiger dazu verpflichtet den Fahrzeughalter über den von Ihnen verursachten Schaden zu informieren. Die Polizei muss Schäden dieser Art nicht aufnehmen. Es reicht, wenn Sie versuchen den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Evtl. parkt das Auto vor einem Supermarkt, wo Sie den Halter anhand des Kennzeichens ausrufen lassen können. Wenn Sie dazu keine Möglichkeit sehen und Sie eine angemessene Zeit (ca. 30 Minuten) bei dem Fahrzeug auf die Rückkehr des Fahrers gewartet haben, dürfen Sie sich entfernen. Jedoch nicht, ohne Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie zudem Fotos von dem Schaden machen um später nachweisen zu können, welche Beschädigung durch Sie verursacht wurde. Auch empfehlen wir Ihnen direkt ein Schadensprotokoll für die Versicherung anzufertigen.
Im Zweifelsfall, also wenn Sie nicht sicher sind, dass der Schaden unter 700 € liegt, können und sollten Sie trotzdem die Polizei informieren. Viele Beschädigungen sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Gerade dann, wenn die Elektronik mit betroffen sein könnte (zum Beispiel beim Seitenspiegel), kann es doch teurer werden.
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