Beweislastumkehr

Wird nach einem Kauf ein Mangel aufgedeckt so liegt die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer das dieser nicht schon bei Kauf bestanden hat. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer. Trotzdem muss auch der Käufer in den ersten sechs Monaten beweisen, dass die Sache mangelhaft ist.

 

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