Diebstahl ist nach §242 Strafgesetzbuch eine Straftat.
Gerade Oldtimer sind sehr beliebt und auch deswegen ein gern geklautes Objekt. Die meisten Versicherungen decken Diebstahl ab. Um allerdings den richtigen Wert erstattet zu bekommen kann ein Wertgutachten sinnvoll sein. Dieses sollte der Versicherung vorgelegt werden. Damit können Sie den tatsächlichen Wert belegen.
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