Die Gerichte in Deutschland sind für die Rechtssprechung zuständig. In Deutschland herrscht die sogenannte Gewaltenteilung. Exekutive (ausführende Gewalt), Judikative (Rechtsprechung) und Legislative (Gesetzgebung) bilden hierbei jeweils eine Institution ab, die dafür zuständig ist, die beiden anderen Gewalten zu kontrollieren. Damit soll ein Machtmissbrauch verhindert werden.
Die Gerichte in Deutschland sind für die Rechtsprechung zuständig. Diese ist an Gesetz und Recht gebunden.
Die Darstellung der Justitia (Göttin der Gerechtigkeit) wird oft genutzt um zu veranschaulichen, dass Richter unparteilich, sorgfältig abwägend und dennoch mit der notwendigen Härte urteilen sollen.
Die Instanzen in Deutschland sind auf zwei Bereiche der Gerichtsbarkeit verteilt. Die ordentliche Gerichtsbarkeit behandelt Zivil- und Strafsachen und besteht aus insgesamt vier Instanzen. Die höchste davon ist der Bundesgerichtshof (BGH). Die Fachgerichtsbarkeit, teilt sich auf wiederum vier verschiedene Einzelgebiete der Rechtsprechung mit jeweils bis zu drei Instanzen auf.
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