Auslandsunfall

Was ist bei einem Unfall im Ausland zu beachten? Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar Tipps und Informationen zusammengestellt.

Bei einem Unfall im Ausland ist der Ärger unter Umständen noch größer, als zuhause. Sie haben dann vielleicht nicht nur Verständigungsschwierigkeiten, sondern wissen möglicherweise auch nicht, was Sie als erstes tun müssen.

Zunächst macht es einen Unterschied, ob der Unfall innerhalb der EU oder jenseits davon stattgefunden hat. Wobei in nahezu jedem Land eine KFZ-Haftpflichtversicherung verlangt wird. Allerdings sind die Deckungssummen außerhalb der EU deutlich niedriger als in Deutschland. Bei einer Mietwagenbuchung sollten Sie daher direkt eine höhere Deckungssumme vereinbaren.

Innerhalb der EU haben Sie das Recht einen in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Schadensregulierungsbeauftragten zu verlangen. An diesen können Sie nach dem Auslandsaufenthalt wenden. Den entsprechenden Vertreter für das Land in dem Sie sich aufgehalten haben, erfahren Sie vom Zentralruf der Autoversicherer.

Bei einem Unfall außerhalb der EU benötigen Sie für die Schadensregulierung möglicherweise die Grüne Karte. Diese bekommen Sie kostenlos von Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung. Außerdem müssen Sie sich meist direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Der ADAC hat für einige Länder konkrete Unfall-Leitfäden erstellt. Hier finden Sie erste Tipps für einen Unfall in Frankreich, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei.

Zurück zur Startseite