Kaufvertrag

Durch einen Kaufvertrag wir dem Käufer durch den Verkäufer eine Rechtsinhaberschaft an einer Sache verschafft. Der Käufer schuldet dem Verkäufer im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis

Der Inhalt eines Kaufvertrages bei einem Gebrauchtwagen ist nicht fest geregelt. Gerne wird hier ein vorgefertigter Kaufvertrag aus dem Internet genommen. Sollte dies nicht der Fall sein sollten Sie umso mehr darauf achten das folgende Punkte nicht fehlen:

 

  • Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer
  • Kaufpreis
  • Anzahlung
  • Kilometerstand
  • Fahrzeugdaten (Modell, VIN)
  • Anzahl an Vorbesitzern
  • Zubehör und Sonderausstattung
  • Zugesagte Eigenschaften des Fahrzeuges ( unfallfrei, Importfahrzeug)
  • Noch zu erledigende Arbeiten durch Verkäufer vor Übergabe (Reparaturen, Aufbereitung…)
  • Übergebene Unterlagen (Brief, Fahrzeugschein, TÜV, Eintragungen, Schlüssel)