Mitverschulden

Nicht nur die Fahrzeugführer, die in einen Unfall verwickelt werden, können angeklagt werden. Auch anderen, an einem Unfall Beteiligten kann ein Mitverschulden vorgeworfen werden. So zum Beispiel einem Beifahrer, der von der Fahruntüchtigkeit seines Fahrers weiß und trotzdem ins Auto steigt, bzw. den Betreffenden fahren lässt. Die Fahruntüchtigkeit kann zum Beispiel durch den Konsum von Alkohol bedingt sein, oder auch durch Übermüdung.

Auch ein Geschädigter kann eine Mitschuld tragen, wenn er nach dem Vorfall gegen die Schadensminderungspflicht verstößt und dadurch den Schaden vergrößert, oder sich selbst nicht zu 100% an die StVO gehalten hat.

Sollten Sie als Geschädigter ein Mitverschulden tragen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie nicht alle Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind, erstattet bekommen.

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