Polizeikontrolle – Ihre Rechte und Pflichten!

Eine Polizeikontrolle ist eigentlich nichts Dramatisches. Wenn Sie sich an die Straßenverkehrsordnung gehalten haben, wird Ihnen nichts passieren. Sollten Sie einen kleinen Bagatelldelikt begangen haben, müssen Sie auch keine hohe Strafe befürchten. In jedem Fall ist es immer empfehlenswert, sich der Polizei gegenüber kooperativ zu zeigen. Jedoch müssen die Beamten sich genauso wie Sie an Regeln halten und dürfen Sie in Ihren Rechten nicht einschränken. Folgendes darf die Polizei von Ihnen fordern:

Auf Verlangen müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Außerdem müssen Sie als Fahrer Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere vorweisen.

Zudem müssen im Auto ein Verbandskasten, ein Warndreieck und eine Warnweste vorhanden sein. Diese Dinge müssen Sie den Beamten auf Verlangen auch zeigen.

Wenn Sie den Anschein erwecken, dass Sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben, werden Sie wahrscheinlich dazu aufgefordert einen Atemalkoholtest, einen Schweißtest, einen Urintest, oder einen Haartest abzugeben. Diese Maßnahmen dürfen nur nach Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie haben das Recht dies zu verweigern. Jedoch dürfen die Beamten Sie dann mit zur nächsten Wache nehmen um dort einen Bluttest durchzuführen. Für diesen bedarf es nicht Ihrer Zustimmung.

Einer Durchsuchung Ihres Autos müssen Sie nicht zustimmen, außer es liegt ein richterlicher Beschluss vor, oder Sie sind in einer Zollkontrolle. Anders verhält es sich, wenn Sie Verhaltensauffälligkeiten oder andere Merkmale aufweisen, die auf einen Drogenmissbrauch hinweisen.

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