Als Geschädigter bei einem Unfall haben Sie unter Anderem das Recht Ihre Interessen von einem Anwalt vertreten zu lassen. Die Honorarkosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Selbst wenn sich alle Beteiligten einig sind, dass Sie keine Schuld tragen, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Denn Ihr Gegner bei allen rechtlichen Fragen wird nicht der Unfallverursacher sein, sondern seine Versicherung und die ist natürlich daran interessiert den Schaden möglichst gering darzustellen. Der Spielraum ist hier sehr groß und als Laie weiß man oft gar nicht, welche Zahlungen einem zustehen.
Doch auch als Unfallverursacher ist es ratsam schnellstmöglich nach dem Unfall einen Rechtsbeistand zu kontaktieren. Der Experte in juristischen Fragen kann Sie gut beraten und Ihnen helfen die Kosten möglichst gering zu halten.
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