Unfall mit Tieren

Unfall mit Tieren

Bei einem Unfall mit Tieren ist es zunächst notwendig zu unterscheiden, ob es sich um ein Wildtier handelt, oder um ein Haus- bzw. Nutztier.

Wildunfall vermeiden

Die Gefahr für einen Wildunfall ist in der Innenstadt nicht gegeben. Sobald Sie den städtischen Raum verlassen und auf die Landstraße fahren, sollten Sie sich aber darauf gefasst machen, ein Wildtier auf der Straße vor sich zu haben. Besonders gefährlich ist es in der Dämmerung. Vor allem im Herbst (Brunftzeit). Einen Unfall können Sie vermeiden, indem Sie besonders umsichtig fahren. Passen Sie im Wald und in Feldabschnitten Ihre Geschwindigkeit an.

Sobald Sie am Wald- oder Feldrand ein Wildtier entdecken, müssen Sie bremsen (achten Sie dabei auf Ihnen nachfolgende Fahrzeuge!). Versuchen Sie mit hupen das Tier zu verscheuchen und schalten Sie das Fernlicht aus. Wenn das Tier schon auf der Straße steht, sollten Sie dem ersten Reflex auszuweichen unbedingt widerstehen. Sie bringen damit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Halten Sie stattdessen das Lenkrad fest und bremsen Sie bei großen Tieren stark ab. So makaber es auch klingt, sollten Sie bei einem kleineren Tier die Vollbremsung vermeiden. Hier ist die Gefahr für einen Auffahrunfall größer, als der Schaden, den Sie dem Tier zufügen.

Verhalten nach dem Unfall

Wenn alle Vorsichtsmaßnahmen nichts gebracht haben und Sie einen Zusammenstoß nicht vermeiden konnten, versuchen Sie einen kühlen Kopf zu bewahren. Jetzt ist es wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Anschließend sollten Sie die Polizei informieren und den Wildunfall melden. Selbst wenn das Tier nach der Kollision geflüchtet ist, kann es sein, dass es später seinen Verletzungen erliegt. Nähern Sie sich in keinem Fall selbst dem Tier!

Welche Schäden übernimmt die Versicherung?

Bei einem Wildunfall trägt die Haftpflichtversicherung keinerlei Kosten. Die Teilkasko übernimmt nicht bei allen Tierarten den entstandenen Schaden. Fahrer mit einer Vollkaskoversicherung bekommen den Schaden bei allen Tierarten ersetzt. Wichtig ist es allerdings, sich vom Jagdpächter oder Förster eine Unfallbescheinigung ausstellen zu lassen, die Sie der Versicherung als Nachweis vorlegen können. Außerdem sollten Sie, so schwer es auch fällt, erst mal keine Unfallspuren am Wagen beseitigen. Möglicherweise schickt die Versicherung einen Gutachter, der den Vorgang untersucht.

Unfall mit Haustieren

In der Innenstadt ist ein Unfall mit Hunden oder Katzen wahrscheinlicher. Wenn Sie ein Tier überfahren, haben Sie rechtlich gesehen keine Meldepflicht, außer das Tier lebt noch. Dennoch ist es moralisch verwerflich einfach weiterzufahren. Der Tierbesitzer wird sich immer fragen, was passiert ist, wenn sein geliebtes Tier nicht nach hause kommt. Sie als Fahrer müssen bei einem Unfall mit einem Haustier keine Konsequenzen befürchten, außer Sie haben sich sehr fahrlässig verhalten. Ganz im Gegenteil. Bei Haustieren haftet der Halter für alle Schäden, die durch sein Tier angerichtet wurden. Auf jeden Fall sind Sie verpflichtet das Tier von der Straße zu entfernen, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Sie machen auch nichts falsch, wenn Sie die Polizei anrufen und den Vorfall melden. Sollte das Tier noch leben und nur verletzt sein, können sich die Beamten sogar darum kümmern, dass das Tier zum Arzt gebracht wird.

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