Teilkasko

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Diese Versicherungen decken Schäden am eigenen Auto ab, die von der gesetzlichen Versicherung nicht getragen werden.

Bei der Teilkaskoversicherung sind das unter Anderem Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden und Brand. Nicht versichert sind Sie in der Teilkasko mit Unfällen, die Sie selbst verursacht haben, oder bei Vandalismus.

Eine Teilkaskoversicherung ergibt Sinn, wenn Ihr Auto älter als fünf Jahre und in einem guten Zustand ist.

Die Beiträge für die Kaskoversicherung hängen von der Typklasse des Fahrzeugs ab. Auch die Region in der der Halter gemeldet ist, spielt eine Rolle. Selbst der Umstand, ob Sie eine Garage haben, kann den Beitrag senken.

Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung können Sie bei der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen sammeln. Daher lohnt es sich unter Umständen auch mit einem älteren Auto eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Generell empfiehlt es sich, bei Abschluss einer Kaskoversicherung, ganz genau zu vergleichen um zu entscheiden welche Art der Zusatzversicherung Sie abschließen sollten.

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