Abtretung

Sie können mit einer Abtretung Ihre Ansprüche als Gläubiger an eine andere Person abtreten. Das heißt im Fall der Beauftragung eines Gutachters zum Beispiel, dass Sie die Versicherung beauftragen das Honorar direkt an den Sachverständigen auszuzahlen. Andernfalls würde die Versicherung das Geld an Sie überweisen und Sie müssten es wiederum auf das Konto des Gutachters weiterleiten.

Wenn Sie Ihr Gutachten bei uns erstellen lassen, erhalten Sie in der Regel vor der Begutachtung das Abtretungs-Formular zum unterschreiben. Damit die Abtretung gültig ist, unterschreibt auch der Gutachter. Gleichzeitg werden für die Gutachtenerstellung relevante Daten abgefragt, wie zum Beispiel die Daten der Unfallbeteiligten und Angaben zur gegnerischen Versicherung.

Selbstverständlich gilt die Abtretung nur für den Geldbetrag, der dem Gutachter zusteht. Die Auszahlung der Kosten für Reparatur und ggf. andere Erstattungen gehen direkt an Sie.

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