Bei einem Autounfall ohne Verletzte sind die Reparaturkosten für das Auto in der Regel der teuerste Posten, den die gegnerische Versicherung an den Geschädigten bezahlen muss. Das Fahrzeug muss dabei in den Zustand versetzt werden, in dem es vor dem Unfall war. Wenn Sie vorher zum Beispiel schon eine eingedellte Stoßstange hatten, dürfen Sie diese nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren lassen. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert vor der Reparatur ganz genau den zu reparierenden Schaden. Dabei hält er auch fest, welche Schäden am Auto bereits vor dem Unfall vorhanden waren. Er ermittelt die Kosten für eine Reparatur. Diese weist er in seinem Gutachten aus, welches die Basis für eine Abrechnung bei der Versicherung darstellt.
Um die Reparaturkosten ausbezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihr Auto übrigens nicht zwingend reparieren lassen. Sie können auch fiktiv abrechnen und sich den Betrag ausbezahlen lassen.
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