Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung (auch Margenbesteuerung) greift, wenn ein Handel mit beweglichen Gebrauchtgegenständen stattfindet (Zum Beispiel Autos, Schmuck, Kunstgegenstände, etc.). Dies gilt natürlich nur für Händler. Privatleute untereinander erheben und zahlen keine Steuern. Desweiteren muss das Gut innerhalb der EG-Staaten erworben worden sein und beim Einkauf darf keine Umsatzsteuer angefallen sein. Vereinfacht kann man also davon ausgehen, dass diese Regelungen nur gewerbliche Gebrauchtwarenhändler betrifft.

Bei dem Handel mit neuer Ware, wird in der Regel die übliche Umsatzsteuer (im Volksmund auch als Mehrwertsteuer bekannt) von 19% erhoben. Der Händler schlägt diese auf seinen Nettoverkaufspreis auf. Somit ist der Endverkaufspreis, der sogenannte Brutto Betrag um 19% höher, als die Einnahmen des Händlers, denn der muss die eingenommene Steuer ans Finanzamt abführen.

Damit für einen beweglichen Gegenstand, für den bereits einmal diese Steuer erhoben wurde, bei einem erneuten Verkauf als Gebrauchtware nicht wieder 19% Steuern bezahlt werden müssen, gibt es die Regelung der Differenzbesteuerung. Der Händler, der zum Beispiel ein gebrauchtes Auto ankauft, um dieses weiter zu verkaufen, muss dann nur auf den Differenzbetrag aus Einkaufs- und Verkaufspreis 19% Steuer aufschlagen.

Rechenbeispiel:

Ein Händler kauft ein Auto für 20.000 € und verkauft dieses wieder für 25.000 €. Die Differenz daraus beträgt 5.000 €. 19% davon sind 950 €. Das ist der Betrag, den der Händler nun auf den Nettoverkaufspreis aufschlägt. Sein Kunde muss also insgesamt nur 25.950 € bezahlen. Im Vergleich dazu läge der Brutto Betrag bei der regulären Besteuerung bei 29.750 €.

Für die Arbeit eines KFZ-Sachverständigen ist die Differenzbesteuerung relevant, wenn es um die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes geht. Ein Fahrzeug, das mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und seit mehr als 6 Monaten in Betrieb ist, wird nicht mehr als Neuwagen gewertet. Daher wird bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes bei Fahrzeugen, die älter als 6 Monate sind, die Differenzbesteuerung berücksichtigt. Bei Fahrzeugen älter als 6 Jahre, ist davon auszugehen, dass diese nur noch auf dem Privatmarkt erhältlich sind, daher wird hier die Steuer ganz rausgerechnet.

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