Eigentum

Eigentümer ist derjenige der über eine Sache frei verfügen kann. Das Eigentum einer Sache kann nur der Eigentümer übertragen. Dies erwirbt man durch Übergabe, Berechtigung und Eignung.

Die Befugnisse sind in § 903  des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Dort steht:

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Siehe auch Besitz

 

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