Fahrverbot

Für ein Fahrverbot kann es mehrere Gründe geben. Zum Einen kann es eine Strafe sein, die aufgrund eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr verhängt wurde. Möglich ist es auch aus gesundheitlichen Gründen, wenn die Fahrtauglichkeit ausgeschlossen ist. Zum Beispiel bei Epilepsie. Fahrverbot kann aber auch bedeuten, dass bestimmte Fahrzeuge nicht mehr auf den Straßen zugelassen werden, zumindest im innerstädtischen Bereich. In Deutschland betrifft das momentan zum Beispiel ältere Diesel-Fahrzeuge. Auch eine rote oder gelbe Umweltplakette bedeutet ein Fahrverbot in der Umweltzone.

Bei einem Fahrverbot aus strafrechtlichen Gründen, ist die naheliegendste Lösung, die Strafe auszusitzen. Allerdings ist es bei einem erstmaligen Fahrverbot möglich, den Eintritt des Fahrverbots bis zu vier Monate hinauszuzögern. Somit hat der Führerscheinbesitzer noch etwas Zeit um organisatorische Sachen zu klären. Vor allem, wenn er den Führerschein im Beruf braucht. Es besteht aber auch die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier hilfreich sein.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren darf muss wohl oder übel auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste umsteigen. Leider stellen manche Erkrankungen eine ernsthafte Gefährdung beim Führen eines Kraftfahrzeuges für den Straßenverkehr dar. Es wäre somit verantwortungslos, das Fahrverbot zu ignorieren.

Bei einem Verbot aus umwelttechnischen Gründen, ist es notwendig das alte Fahrzeug umzurüsten, oder gegen ein neues Modell auszutauschen. Viele Dieselfahrzeuge können mit einem sogenannten Partikelfilter nachgerüstet werden. Ob dies bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, können Sie bei den technischen Überwachungsorganisationen wie dem TÜV SÜD für München oder in Werkstätten in Erfahrung bringen.

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