Die Verjährungsfrist für einen KFZ-Unfall in Deutschland beträgt drei Jahre.
Wir haben jetzt 2020. Somit verjährt alles, was aus dem Jahr 2020 ist, erst nach drei kompletten Folgejahren am 31.12.2023.
Bis dahin können Sie Ihre Ansprüche auf Schadensabrechnung geltend machen!
UNFALL INNERHALB DER VERJÄHRUNGSFRIST?
Hatten Sie in den vergangenen drei Jahren einen unverschuldeten Unfall?
Dann lassen Sie uns das kostenlos prüfen!
Rufen Sie Ihren KFZ-Gutachter in München dazu an: Telefon: 089 61 46 68 48
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