Ein Unfallgutachter in München oder ein Kfz-Sachverständiger in München und Umgebung rechnet nach einem Honorartableau der BVSK 2015 ab.
Damit gibt es keine großen Preis-Unterschiede zwischen den einzelnen Gutachtern.
Wenn sich der Unfallgutachter an die Vorgaben der BVSK-Honorartabelle hält, können Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalles sicher sein, dass Ihre Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden!