Fiktive Abrechnung bedeutet, wenn Sie nach Gutachten abrechnen und sich das Geld von der Viersicherung auszahlen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Reparaturkosten laut Gutachten nur Netto ausgezahlt bekommen. Zudem werden bei fiktiver Abrechnung weder Ersatzteilzuschläge noch Verbringungskosten gezahlt. Wenn Sie Fahrzeug reparieren lassen, können Sie sich nach Vorlage einer Reparaturrechnung bei der Versicherung die hier entstandene Mehrwertsteuer zurück holen.