Restwert

Wenn Ihr Auto bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass es sich um einen Totalschaden handelt, bekommen Sie als Geschädigter von der gegnerischen Versicherung das Geld um sich wieder ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen. Jedoch wird von diesem Betrag der Restwert abgezogen, den Sie für das Auto trotz Totalschaden noch verlangen können. Dabei handelt es sich in der Regel um den reinen Materialwert diverser Autoteile, die sich noch verwenden lassen. Der Restwert wird von Ihrem Kfz-Gutachter ermittelt.

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