Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens muss zwischen zwei Varianten unterschieden werden. Es gibt den technischen und den wirtschaftlichen Totalschaden. Bei dem technischen Totalschaden ist das Fahrzeug so beschädigt, das es sich nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzten lässt. Bei dem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur zwar möglich aber die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Bei einer fiktiven Abrechnung wird dem Geschädigtem der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausbezahlt. Das Fahrzeug kann aber auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens zur Reparatur geben werden, sofern die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen. Möchte man seinen Wagen im Falle eine wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen, so muss ein Integritätsinteresse nachgewiesen werden. Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate über den Unfall hinaus genutzt werden.