Verdienstausfall

Wenn Sie als Geschädigter mit Körperverletzung aus einem Unfall hervorgehen, muss die Gegenseite Ihnen neben Schmerzensgeld auch einen Verdienstausfall bezahlen.

Bei Angestellten gilt dieser Anspruch an den Gegner allerdings erst nach sechs Wochen. Vor Ablauf dieser Pflicht ist der Arbeitgeber des Geschädigten zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, sieht das anders aus. Sie stehen dann allerdings vor der Herausforderung einen entgangenen Gewinn nachzuweisen. Hier besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Sie Kosten für eine Vertretung nachweisen.

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