Schmerzensgeld

Der denkbar schlimmste Fall bei einem Verkehrsunfall ist dann gegeben, wenn neben den Sachschäden auch Menschen zu Schaden kommen. Die Bandbreite reicht dabei von leichten Verletzungen, bis hin zum Tod. Die Geschädigten sind unter Umständen nicht nur die Unfallopfer, sondern auch deren Angehörige. Auch der Unfallverursacher leidet in der Regel unter seinem schlechten Gewissen. Vor allem, wenn durch sein Verhalten eine oder mehrere Personen schwer verletzt wurden, oder sogar ums Leben kamen.

Schmerzensgeld ist der Versuch die Beeinträchtigung die der Geschädigte in seinem Leben erlitten hat auszugleichen. Natürlich ist es schwierig den Geldbetrag für solch immaterielle Schäden zu ermitteln. Dafür ist auch nicht mehr Ihr KFZ-Sachverständiger verantwortlich, sondern ein Anwalt, der mit Hilfe von Arztberichten versucht das Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung zu erfassen.

Neben dem Schmerzensgeld muss der Schädiger bzw. seine Versicherung auch die Kosten für die ärztliche Behandlung und den Verdienstausfall erstatten. Sollte der Geschädigte durch die Unfallfolgen so weit eingeschränkt sein, dass er auf Hilfmittel angewiesen ist, müssen auch diese bezahlt werden. Gleiches gilt für Hilfe im Haushalt, falls dieser nicht mehr selbst geführt werden kann. Im schlimmsten Fall sind auch Beerdigungskosten vom Schädiger zu übernehmen.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie niemals in die Situation kommen, sich aus aktuellem Anlass mit diesem Thema auseinadersetzen zu müssen. Sollten Sie dennoch als Geschädigter mit Verletzungen aus einem Unfall hervorgehen, haben wir nachfolgend noch einige Tipps für Sie.

Tipps für Geschädigte:

– Teilen Sie den unfallaufnehmenden Polizisten mit, dass Sie Beschwerden haben, damit das protokolliert wird.

– Suchen Sie möglichst noch am Unfalltag einen Arzt bzw. ein Krankenhaus auf.

– Beauftragen Sie zeitnah einen Anwalt für Verkehrsrecht.

– Halten Sie sich an die Dauer einer möglichen Krankschreibung, denn diese ist relevant für die Höhe des Schmerzensgeldes.

– Heben Sie alle Arztrechnungen und Quittungen für Medikamente auf um sie später bei der gegnerischen Versicherung einzureichen.

– Um die Fahrtkosten zu Ärzten und Therapeuten geltend machen zu können, sollten Sie diese protokollieren und ggf. Fahrkarten oder Ähnliches aufbewahren.

– Dokumentieren Sie Ihre Verletzungen und den Heilungsprozess mit Foto- oder Videoaufnahmen.

– Unterschreiben Sie keinen Abfindungsvergleich ohne Rücksprache mit einem Anwalt.

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