Vorschaden

Bei der Begutachtung eines Unfallschadens, werden Sie in der Regel nach Vorschäden gefragt. Vorschaden bedeutet jeder Schaden, der vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug bestand und fach- und sachgerecht repariert wurde. Nicht zu verwechseln mit einem Altschaden, der nicht repariert wurde.

Schwierig wird es, wenn der Vorschaden im Unfallbereich liegt. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass der Vorschaden qualitativ sachgemäß behoben wurde, bleibt unter Umständen ein Teilbetrag der Reparaturkosten an Ihnen hängen. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Reparaturnachweise immer gut aufheben. Am besten heften Sie diese bei Ihren KFZ-Unterlagen ab. Dies kann entweder die Rechnung der Reparaturwerkstatt sein, oder auch eine Reparaturbestätigung eines Sachverständigen.

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