Man sollte grundsätzlich immer ein Gutachter einschalten, da auch wir KFZ-Gutachter die Möglichkeit haben eine Kurzbewertung zu schreiben, dass heißt ein Kostenvoranschlag anzufertigen.
Überschreiten wir jedoch die Bagatellgrenze von 750 € wird aus dem Kurzgutachten ein vollständiges Gutachten, damit ändert sich auch die Abrechnung des Gutachtens für die Versicherung.
Die Versicherung sagt immer gerne, dass man erst ab 2000 € einen Gutachter braucht, was jedoch falsch ist, denn der Gesetzgeber hat 750 € festgesetzt.
Sollten wir nicht auf die Schadenshilfe von 750 € kommen, bedeutet das, dass wir einfach ein Kurzgutachten anfertigen, sprich ein Kostenvoranschlag, welcher anschließend von der Versicherung getragen werden muss.