Wildunfall – eigene Versicherung schlampt bei der Schadensregulierung

Mein Kunde Armin hatte einen Wildunfall mit einem Dachs. Seine Versicherung beauftragte einen KFZ-Gutachter. Allerdings begutachtete dieser das Fahrzeug gar nicht erst. Der Kunde sollte selbst Fotos machen anhand dieser ein sehr ungenaues Unfallgutachten erstellt wurde. Die wahre Schadenshöhe war wesentlich höher.

Hier hat die eigene Versicherung bei der Schadensregulierung gewaltig geschlampt und im eigenen Interesse ein Auge zu gedrückt. Dadurch wären die Kosten für die Versicherung wesentlich geringer ausgefallen. Zum Glück hat Armin hier nochmal eine unabhängige Meinung von Bavaria Gutachten eingeholt. Dadurch erhielt er am Ende rund 1000 Euro mehr von der Versicherung.

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Wildunfall im Video

Wir schauen uns heute mal einen Wildschaden an und gucken, ob die Versicherung hier bei der Gutachtenerstellung nicht einen wirtschaftlichen Vorteil im Auge hat.

Unfallgutachten für Wildschaden aus der Ferne

Kunde Armin sagt: „Ich hatte einen Wildunfall mit einem Dachs, und neben dem Schaden für den Dachs und meinen persönlichen Gewissensbissen kommen jetzt auch noch Probleme mit der eigenen Versicherung hinzu. Der Gutachter meiner Versicherung schickte mir diese Fotoanleitung. Ich machte die sechs Fotos, allerdings konnte man nur auf drei dieser sechs Fotos den Unfallschaden erahnen. Dennoch hatte ich bereits eine Stunde nach Abschicken dieser Fotos ein fertiges Gutachten per E-Mail. Ganz gut, oder?

Schadenssumme: 1287,50 Euro netto.

Als Schadensumfang wurde dabei eigentlich nur der Stoßfänger mit Anbauteilen und Verkleidung angegeben. Ich hatte schon ein paar Unfälle und Schäden, deswegen kam mir die Schadenssumme ein wenig niedrig vor. Ich fragte bei der Versicherung bzw. beim Gutachter nach.

Als Antwort bekam ich eine E-Mail mit folgenden Inhalten:

  • auf den Fotos nicht genau erkennbar, was defekt sein könnte.
  • „Wir können jetzt den Schaden regulieren oder Sie demontieren zeitnah den Stoßfänger“

Soll ich jetzt den Stoßfänger meines Autos demontieren? Stattdessen rief ich den KFZ-Gutachter meines Vertrauens an: Martin Krause von Bavaria Gutachten!

Unabhängiger KFZ-Gutachter kommt zu höherer Schadenssumme

Wildunfall Schaden für Versicherung

Wie man im Video sieht, ist der Stoßfänger vorne rechts gebrochen. Das heißt, wir haben hier eine starke Krafteinwirkung gehabt.

Hier ist sogar die Stoßstange so weit gestaucht, dass der Lack geplatzt ist. Dadurch, dass das eine recht stabile Formkante ist, ist der Druck in Richtung Kotflügel gegangen.

Es ist damit auch nicht auszuschließen, dass im vorderen Bereich des Kotflügels ebenfalls eine Beschädigung ist.

Auch interessant wäre es, ob der Scheinwerfer was abgekriegt hat, weil natürlich die Stoßstange sich einbiegt und nach oben geht. Der Fahrzeugunterboden wäre auch noch eine Geschichte, die man sich angucken kann.Da sehe ich einen leichten Knick hinten drin. Das sieht man auch hier, dass das Tier definitiv unters Auto gegangen ist.

Das heißt, das Auto können wir gar nicht fach- und sachgerecht untersuchen, wenn wir keine Hebebühne zur Verfügung haben.

Im Wellenspiegel sieht man ganz leicht, dass wir hier einen ganz leichten Wurf haben, minimal. Das ist jetzt nichts Dramatisches, aber trotzdem ein vorhandener Schaden, den der Gutachter der Versicherung in seinem Gutachten natürlich nicht berücksichtigt hat.

Der Spalt hier an der Stoßstange am Scheinwerfer ist auch nicht mehr vernünftig. Der sitzt jetzt an der Stoßstange. Es ist also auch zu kontrollieren, ob im unteren Bereich des Scheinwerfers Schäden sind.

Hinzu kommt, dass im Gutachten der Versicherung die Schadenssumme gedrückt wird, da zu niedrigere Stundenlöhne berechnet werden.

Als Berechnungsgrundlage für die Stundensätze wurde eine regional ansässige Fachwerkstatt zurate gezogen.

Also haben wir direkt bei der angegebenen Werkstatt die die atuellen Stundenverrechnungssätze angefragt: Die liegen laut Aussage des Besitzers bei 100 Euro und nicht bei 90 Euro, wie von der Versicherung benannt. Also hat die Versicherung hier 10% gespart.

Die Hinweise von KFZ-Gutachter Martin Krause hat Kunde Armin dem Gutachter seiner Versicherung in einer formlosen Email mitgeteilt. Dieser hat die zusätzlichen Schäden in das Gutachten aufgenommen, so dass die Schadenssumme fast 1000 Euro mehr war als beim ersten, oberflächlichen Gutachten.

Fazit zum regulierten Wildschaden

Wildunfall - Was tun?

Der Wildunfall hat eben doch deutlicheren Schaden an dem Fahrzeug verursacht als das, was der Gutachter der eigenen Versicherung feststellen konnte.

Die von mir vermuteten Schäden im unteren Bereich haben sich leider bewahrheitet. Wir haben außerdem einen Bruch im Schlossträger gehabt.

Die Stoßstange ist durch den massiven Druck in den Kotflügel reingefahren, sodass hier eine leichte Deformation war.

Wir mussten den Kotflügel instandsetzen und lackieren. Das hätte die Versicherung und eine oberflächliche Werkstatt nicht gemacht und den Schaden somit nicht fachgerecht repariert.

Der Stoßfänger ist erneuert worden, der Schlossträger ist erneuert worden und ab jetzt kann man von einer fach- und sachgerechten Reparatur sprechen. So soll es sein, eigentlich.

Das erste Gutachten am 6.5. hatte eine Schadenssumme: 1287,50 Euro.

Schließlich wurden abzüglich der 150 Euro Selbstbeteiligung knapp 2200 Euro auf das Konto des Kunden überwiesen.

Die Beratung von Bavaria Gutachten führte also zu einem Mehrwert von fast 1000 Euro.

Armin war natürlich überglücklich:

„Vielen Dank Martin Krause für diese Unterstützung bei diesem Wildschaden. Ich kann jedem nur empfehlen, bei solchen Fällen auch nicht der eigenen Versicherung zu trauen, sondern immer einen Gutachter draufschauen zu lassen, was natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, aber in diesem Fall hat sich das natürlich mehr als gelohnt.“

Was lernen wir daraus:

Trauen Sie nicht blind der Einschätzung ihrer eigenen Versicherung!

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Gutachtens haben, rufen Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

Bei Aussicht auf Erfolg beraten wir sie anschließend bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung oder erstellen ein Kurz-Gutachten über zusätzliche Schäden, die von Ihrer Versicherung nicht berücksichtigt wurden.

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