Verbringungskosten

Viele Werkstätten haben keine eigene Lackiererei im Haus. Daher müssen Sie die Fahrzeuge, die lackiert werden sollen, verbringen. Wenn das Fahrzeug fahrbereit ist, wird es zur Lackierung gefahren. Andernfalls muss es mit einem Anhänger verbracht werden. Für diese sogenannte Verbringung berechnen Werkstätten eine Pauschale.

Bei einer fiktiven Abrechnung weigert sich die gegnerische Versicherung oft Kosten für Verbringung, Ersatzteilzuschlag oder Ähnliches zu übernehmen. Jedoch dürfen Sie bei einer fiktiven Abrechnung alles berechnen, was im Fall einer tatsächlichen Reparatur auch angefallen wäre. Wenn Sie also nachweisen können, dass alle Werkstätten in Ihrem Wirkungskreis Verbringungskosten berechnen, muss die Versicherung diese auch bei fiktiver Abrechnung übernehmen.

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