Erstattungsfähige Kosten nach einem Verkehrsunfall
Welche Schadenpositionen Sie geltend machen können
Nach § 249 BGB ist grundsätzlich der Zustand herzustellen, der ohne das Unfallereignis bestehen würde. Erstattet werden erforderliche Kosten entsprechend der Haftungsquote und den Umständen des Einzelfalls.
Reparaturkosten
Erforderliche Kosten einer fachgerechten Reparatur einschließlich anfallender Verbringungs- und Nebenkosten.
Sachverständigenkosten
Kosten eines unabhängigen Gutachtens, wenn die Begutachtung zur Schadenfeststellung erforderlich und zweckmäßig ist.
Abschleppen und Bergen
Notwendige Abschlepp-, Bergungs- und Sicherungskosten bei einem nicht fahrbereiten oder nicht verkehrssicheren Fahrzeug.
Mobilität
Je nach Situation Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung für die erforderliche Ausfallzeit.
Wertminderung
Ein verbleibender merkantiler Minderwert kann auch nach vollständiger Reparatur ersatzfähig sein.
Rechtsverfolgung
Erforderliche Rechtsanwaltskosten und weitere zweckmäßige Aufwendungen der Schadenregulierung.
Besondere Kostenposition
Gutachterbegleitung bei einer Nachbesichtigung
Verlangt die gegnerische Versicherung nach dem Erstgutachten eine eigene Nachbesichtigung, sollte der ursprünglich beauftragte Sachverständige teilnehmen. Er kann seine Kalkulation erläutern, das vorhandene Schadenbild mit den Feststellungen des Versicherungsgutachters abgleichen und den Termin beweissicher dokumentieren.
Erstattungsfähig kann sein: das angemessene Honorar für Teilnahme, technische Stellungnahme und Dokumentation, wenn die Begleitung aus Sicht eines verständigen Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war. Besonders gut begründbar ist dies, wenn die Versicherung die Schadenhöhe oder Unfallkausalität konkret bestreitet und selbst eine Nachbesichtigung verlangt.
Keine Pauschalregel: Das LG Bonn hat die Begleitkosten 2025 zugesprochen; andere Instanzgerichte haben sie bei fehlender konkreter Notwendigkeit abgelehnt. Deshalb Kostenankündigung, Anlass und Ablauf schriftlich sichern.
Schriftlicher Anlass
Welche Positionen werden bestritten?
Erstgutachter ankündigen
Teilnahme und voraussichtliche Kosten mitteilen.
Termin dokumentieren
Fotos, Messwerte und Einwände festhalten.
Rechtsprechung
Begleitkosten von 297,50 Euro zugesprochen: Der Versicherer hatte die Schadenhöhe bestritten und selbst die Nachbesichtigung verlangt.
Sachverständigenkosten sind ersatzfähig, wenn die Begutachtung aus Sicht des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war; bestätigt den Grundsatz aus BGH VI ZR 365/03.
Aktuelle Grundsätze zum Sachverständigenrisiko und zur Abrechnung von Gutachterkosten.
Stand: 15.09.2026. Die Liste ist eine Orientierung; Anspruch und Höhe hängen unter anderem von Haftung, Erforderlichkeit und Nachweis ab.
