Kostenerstattungsanspruch

Erstattungsfähige Kosten nach einem Verkehrsunfall

Welche Schadenpositionen Sie geltend machen können

Nach § 249 BGB ist grundsätzlich der Zustand herzustellen, der ohne das Unfallereignis bestehen würde. Erstattet werden erforderliche Kosten entsprechend der Haftungsquote und den Umständen des Einzelfalls.

Reparaturkosten

Erforderliche Kosten einer fachgerechten Reparatur einschließlich anfallender Verbringungs- und Nebenkosten.

Sachverständigenkosten

Kosten eines unabhängigen Gutachtens, wenn die Begutachtung zur Schadenfeststellung erforderlich und zweckmäßig ist.

Abschleppen und Bergen

Notwendige Abschlepp-, Bergungs- und Sicherungskosten bei einem nicht fahrbereiten oder nicht verkehrssicheren Fahrzeug.

Mobilität

Je nach Situation Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung für die erforderliche Ausfallzeit.

Wertminderung

Ein verbleibender merkantiler Minderwert kann auch nach vollständiger Reparatur ersatzfähig sein.

Rechtsverfolgung

Erforderliche Rechtsanwaltskosten und weitere zweckmäßige Aufwendungen der Schadenregulierung.

Besondere Kostenposition

Gutachterbegleitung bei einer Nachbesichtigung

Verlangt die gegnerische Versicherung nach dem Erstgutachten eine eigene Nachbesichtigung, sollte der ursprünglich beauftragte Sachverständige teilnehmen. Er kann seine Kalkulation erläutern, das vorhandene Schadenbild mit den Feststellungen des Versicherungsgutachters abgleichen und den Termin beweissicher dokumentieren.

Erstattungsfähig kann sein: das angemessene Honorar für Teilnahme, technische Stellungnahme und Dokumentation, wenn die Begleitung aus Sicht eines verständigen Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war. Besonders gut begründbar ist dies, wenn die Versicherung die Schadenhöhe oder Unfallkausalität konkret bestreitet und selbst eine Nachbesichtigung verlangt.

Keine Pauschalregel: Das LG Bonn hat die Begleitkosten 2025 zugesprochen; andere Instanzgerichte haben sie bei fehlender konkreter Notwendigkeit abgelehnt. Deshalb Kostenankündigung, Anlass und Ablauf schriftlich sichern.

1

Schriftlicher Anlass

Welche Positionen werden bestritten?

2

Erstgutachter ankündigen

Teilnahme und voraussichtliche Kosten mitteilen.

3

Termin dokumentieren

Fotos, Messwerte und Einwände festhalten.

Rechtsprechung

LG Bonn, Urteil vom 05.05.2025 – 20 O 137/23
Begleitkosten von 297,50 Euro zugesprochen: Der Versicherer hatte die Schadenhöhe bestritten und selbst die Nachbesichtigung verlangt.
BGH, Urteil vom 23.01.2007 – VI ZR 67/06
Sachverständigenkosten sind ersatzfähig, wenn die Begutachtung aus Sicht des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war; bestätigt den Grundsatz aus BGH VI ZR 365/03.
BGH, Urteil vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22
Aktuelle Grundsätze zum Sachverständigenrisiko und zur Abrechnung von Gutachterkosten.

Stand: 15.09.2026. Die Liste ist eine Orientierung; Anspruch und Höhe hängen unter anderem von Haftung, Erforderlichkeit und Nachweis ab.