Nachbesichtigung nach einem Verkehrsunfall
Mit dem ursprünglichen Gutachter auf Augenhöhe bleiben
Verlangt die gegnerische Versicherung eine zweite Besichtigung, sollten Anlass und Umfang zuerst schriftlich geklärt werden. Stimmen Sie zu, ist es regelmäßig sinnvoll, dass der Sachverständige dabei ist, der das erste Gutachten erstellt hat.
Warum der erste Sachverständige teilnehmen sollte
Er kennt das ursprüngliche Schadenbild, seine Kalkulation und die bereits gesicherten Spuren. Bei der Nachbesichtigung kann er technische Einwände sofort einordnen, den Ablauf dokumentieren und verhindern, dass später nur einseitige Feststellungen vorliegen.
Anlass verlangen
Die Versicherung sollte konkret mitteilen, welche Punkte des Gutachtens sie prüfen möchte.
Gutachter informieren
Den ursprünglichen Sachverständigen frühzeitig einbinden und seine Teilnahme schriftlich ankündigen.
Beweise sichern
Termin, Teilnehmer, Fotos, Messungen und abweichende Feststellungen in einem Protokoll festhalten.
Besteht immer eine Pflicht?
Ein pauschales, voraussetzungsloses Nachbesichtigungsrecht des Haftpflichtversicherers ist höchstrichterlich nicht festgestellt. Bei konkreten Zweifeln, etwa zu Vorschäden oder zur Plausibilität, kann eine Nachbesichtigung im Einzelfall dennoch geboten sein. Eine vorschnelle Ablehnung kann die Regulierung verzögern.
Wer trägt die Begleitkosten?
Die Kosten des eigenen Sachverständigen können erstattungsfähig sein, wenn seine Teilnahme zur Wahrung der Interessen und zur Beweissicherung erforderlich und zweckmäßig war. Das LG Bonn hat dies 2025 bei einem massiven Bestreiten der Schadenhöhe bejaht. Eine automatische Kostenerstattung in jedem Fall gibt es nicht.
Rechtsprechung und Einordnung
Begleitkosten von 297,50 Euro zugesprochen: Der Versicherer hatte die Schadenhöhe bestritten und selbst die Nachbesichtigung verlangt.
Sachverständigenkosten sind ersatzfähig, wenn die Begutachtung aus Sicht des Geschädigten erforderlich und zweckmäßig war; bestätigt den Grundsatz aus BGH VI ZR 365/03.
Aktuelle Grundsätze zum Sachverständigenrisiko und zur Abrechnung von Gutachterkosten.
Stand: 15.09.2026. Die spezielle Erstattung der Teilnahme an einer Nachbesichtigung wurde im genannten Fall vom LG Bonn entschieden. Die BGH-Urteile liefern die allgemeinen Maßstäbe für notwendige Sachverständigenkosten, entscheiden diese konkrete Begleitsituation aber nicht pauschal.
