Merkantiler Minderwert

Sobald ein Fahrzeug eine Beschädigung durch einen Unfall erlitten hat, ist es weniger wert, als das gleiche Fahrzeug ohne Unfallschaden, selbst wenn es in einer Werkstatt repariert wurde. Das liegt daran, dass ein potentieller Käufer immer davon ausgehen kann, dass es Beschädigungen gibt, die bei der Unfallinstandsetzung übersehen wurden. Sogenannte verborgene Mängel. Es ist also grundsätzlich davon auszugehen, dass auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein Fahrzeug einen höheren Preis erzielt, als ein gleiches Fahrzeug mit behobenem Unfallschaden.

Um diesen Nachteil für einen Geschädigten auszugleichen, wird durch den Gutachter der Merkantile Minderwert ermittelt. Die Versicherung des Gegners muss diesen Betrag an den Geschädigten ausbezahlen, selbst wenn nur fiktiv abgerechnet wird. Je neuer das Fahrzeug ist, umso höher fällt die Wertminderung aus.

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