Neben den Kosten für eine Reparatur muss die gegnerische Versicherung Ihnen als Geschädigten auch eine Wertminderung ausgleichen. Die Wertminderung ergibt sich aus der Annahme, dass ein Fahrzeug mit Unfallschaden auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Preis erzielt, als ein vergleichbaras Fahrzeug ohne Schaden. Selbst wenn der Schaden repariert wurde. Daher wird bei der Erstellung eines Unfallgutachtes auch eine Wertminderung berechnet. Für die Berechnung der Wertminderung gibt es kein einheitliches Vorgehen. Es sind allerdings verschiedene Berechnungsmodelle bekannt, die dafür zur Hilfe gezogen werden.
Insgesamt gibt es über 20 verschiedene Berechnungsmethoden. Die drei bekanntesten stellen wir Ihnen hier kurz vor:
Berechnungsmodelle
Die Wertminderung nach Ruhkopf / Sahm stützt sich auf das Verhältnis von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert.
Die Wertminderung nach dem Hamburger Modell zieht die erheblichen Reparaturkosten in Relation zur Laufleistung des Fahrzeugs für die Berechnung heran.
Das Bremer Modell setzt die erheblichen Reparaturkosten in Relation zum Fahrzeugalter.
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