Nutzungsausfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen nicht nur der Ersatz der Kosten für eine Reparatur zu, sondern auch für die Zeit, in der Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzen können. Das heißt, Sie können entweder einen Mietwagen nutzen und sich die Kosten dafür erstatten lassen, oder Sie kassieren die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.

Für die Nutzungsausfallentschädigung muss ein konkreter Nutzungswille vorliegen. Sie müssen also nachweisen, dass Sie das Auto regelmäßig nutzen. Zum Beispiel um täglich damit in die Arbeit zu fahren, oder weil am Wochenende nach dem Unfall eine längere Reise mit dem Auto geplant war.

Die Höhe der Zahlung hängt dann vom Modell, der Ausstattung und dem Alter Ihres Fahrzeugs ab. Sollte Ihnen eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen werden, kann es außerdem sein, dass die Auszahlung gekürzt wird. Daher ist es ratsam sich für die Auszahlung statt den Mietwagen zu entscheiden, wenn die Schuldfrage noch strittig ist.

Über die Dauer der Zahlungen entscheidet ein Gutachter. Er schätzt ab, wie viele Tage eine Reparatur des Schadens in Anspruch nehmen wird.

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