Die Kosten von einem KFZ-Gutachter in München oder von einem KFZ-Sachverständigen in München werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Das betrifft alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind.
Die Kosten von dem Gutachten muss in der Regel der Auftraggeber oder die gegnerische Versicherung tragen. Beim Haftpflichtschaden ist es die gegnerische Versicherung.
Der Geschädigte kann von seiner freien Wahl eines KFZ-Gutachters Gebrauch machen.
KFZ-Gutachter im Video
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