130% – Regelung

Die 130% Regelung erlaubt es Ihnen, Ihr Auto reparieren zu lassen, obwohl ein Totalschaden vorliegt. Die Reparaturkosten dürfen dabei den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 % überschreiten. Der Gesetzgeber erlaubt dies unter dem Gesichtspunkt, dass für einige Autobesitzer der Wagen auch einen ideellen Wert hat.

Damit diese Regelung nicht ungerechtfertigt ausgenutzt wird, gibt es folgende Einschränkungen:

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