Juristischer Beistand

Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, so haben Sie Anspruch auf juristischen Beistand. Es ist Ratsam einen Rechtsanwalt zu rate zu ziehen. Dieser muss, sofern Sie keine Mitschuld an dem Unfall tragen, komplett von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Oft hat man schnell ein nettes Schreiben der gegnerischen Versicherung im Briefkasten. Es wird angeboten, dass sich um die komplette Schadensabwicklung gerne gekümmert wird. Bitte fallen Sie auf diese Freundlichkeit nicht rein. Eine Versicherung ist auf Gewinn optimiert und möchte daher natürlich möglichst wenig Kosten für das Schadensmanagement entstehen lassen.

Auch versucht die Versicherung gerne zu argumentieren, dass ein Anwalt nicht bezahlt werden würde. Diese Aussage können Sie getrost ignorieren und sollten eher stutzig werden.

Auch übernimmt ein Anwalt die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Gerne stellt diese Fragen, die sie gar nicht stellen dürfen oder versucht gar Sie einzuschüchtern.

 

Der Anwalt verhilft Ihnen dazu, Den Schaden so zu regulieren, als wäre nie ein Unfall passiert. Es dürfen Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Kürzungen der zu regulierenden Summe sind keine Seltenheit.

 

Häufig gekürzte Positionen:

Der Anwalt überprüft ob diese Kürzungen rechtens sind und fordert den gekürzten Betrag ggf. ein.

Ach Schadensersatzansprüche wie Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder die Kosten eines Mietwagens müssen übernommen werden.

Zusammenfassend gilt, wer sich juristischen Beistand sucht, kommt zu seinem Ihm zustehenden Schadensausgleich.