Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, sind die Ersatzleistungen für Ihr Auto, bei einem selbstverschuldetem Unfall, individuell geregelt. Jede Versicherung hat andere Bedingungen welche sie in ihren Versicherungsverträgen festhalten.
Ihre Haftpflichtversicherung deckt den Schaden des Unfallgegners.
Sollten Sie die Schuld an einem Unfall tragen, sollten Sie zeitnah den Schaden Ihrer Versicherung melden um eine schnelle Abwicklung zu ermöglichen.
In der Regel hat der Versicherungsnehmer im Kaskoschadensfall eine Selbstbeteiligung zu tragen. Auch das ist vertraglich fest gehalten.
Es ist zu beachten das man im Kaskoschadensfall deutlich weniger Ansprüche hat als im Haftpflichtschadensfall:
- Ein Rechtsanwalt wird nicht bezahlt
- Ein eigener Sachverständiger darf nur nach Absprache beauftragt werden, in der Regel wird aber nur ein von der Versicherung beauftragter Gutachter zugelassen.
- Mietwagen, Wertminderung sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet.
Die Kaskoversicherung kommt außerdem für folgende Schäden auf:
- Brandschäden
- Explosionsschäden
- Diebstahl
- Wildschäden
- Marderschäden
- Wetterschäden (Hagel, Blitzschlag, Sturm)
- Glasschäden
Vollkasko:
- Vandalismus
- Unfallschäden ohne eindeutigen anderen Verursacher
- Unfallschäden bei eigenem Verschulden
- Unfallschäden bei Unfallflucht